Annalena Baerbock's Lebenslauf: die Sache mit dem Vordiplom
Was ist eigentlich ein Vordiplom? Eine kleine Einordnung für Nicht- und post Bologna Akademiker.
Damals, in der guten alten Zeit, vor’m Krieg, als alles noch besser war und der liebe Gott noch auf Erden wandelte… gemeint ist hierbei 1999, das Jahr, in dem Deutschland dem Bologna Prozess beitrat und sein akademisches Bildungssystem mit den Bachelor/Master Studiengängen verschulte, waren die meisten Studiengänge in zweigeteilt:
- Grundstudium
- Hauptstudium
Das Grundstudium wurde (bei Diplom Studiengängen) mit dem Vordiplom abschlossen, welches zum Eintritt in das Hauptstudium berechtigte. Ein Vordiplom lag dabei, von der Studienleistung her, etwas unter den Anforderungen des heutigem Bachelor und war, im Gegensatz zu ihm, kein akademischer Grad und auch kein berufsqualifizierender Abschluss, sondern lediglich eine glorifizierte Bescheinigung darüber, dass alle geforderten Leistungen des Grundstudiums abgehakt sind. Außerhalb der Uni konnte man mit dem Wisch also praktisch wenig bis gar nichts anfangen. Damals hieß es noch: du ziehst dein Studium entweder voll durch, oder du stehst mit leeren Händen da - es gibt keinen Savepoint in der Mitte des Levels.
Wenn sich also jemand als “studierter …” ausgibt oder mit einem Vordiplom herum wedelt, als sei das was Handfestes, dann ist das im wesentlichen Code für “hat an der Uni rumgedümpelt, aber keinen Abschluss gemacht”. Eine Blendgranate im Lebenslauf eben. Mehr Schein als Sein. Aber warum das für eine Kanzlerschaft disqualifizieren sollte erschließt sich mir nicht so ganz. Blenden, Tricksen & Täuschen ist eine Kernkompetenz von Politikern und die wäre damit hier doch wohl eindeutig nachgewiesen, oder?
Die Bologna Reform hat es ermöglicht, ein eigentlich gescheitertes/abgebrochenes Diplom Studium doch noch irgendwie dadurch zu retten, dass man sein Vordiplom auf/als Bachelor anrechnen lassen konnte und damit stand dann halt auch wieder der Weg zum Master offen. Schön ist das nicht, vermutlich auch nicht im Sinne des Erfinders, aber, je nach Prüfungsordnung halt möglich.