April 19, 2021

Luca - die Sache mit dem Nutzungsvertrag

Ein kleines Randdetail, das euch so richtig sauer machen sollte.

Fangen wir mit der guten Nachricht an: ihr könnt nicht gesetzlich verpflichtet werden, die Luca App zu installieren oder zu nutzen. Die schlechte Nachricht lautet: das ist culture4life mehr als bewusst. Deshalb versuchen sie es (mit freundlicher Unterstützung der “Modellregionen”) durch die Hintertür des Hausrechts. Gastronomen, Friseure, usw. sind verpflichtet, Gästelisten zu führen, die das Gesundheitsamt anfordern darf (wobei wir mittlerweile mal ernsthaft den Sinn/Nutzen dessen hinterfragen müssen). Soweit so bekannt. Sie können das auf zwei Arten tun:

  1. Wie gehabt, auf Papier
  2. Über Luca

Die Abwicklung über Luca verspricht nicht nur, dass es einfacher und schneller geht, sondern bedeutet auch, dass jede Menge Haftungsfragen sich elegant in Luft auflösen. Ein Gastwirt braucht sich keine Gedanken mehr darüber zu machen, wie er die Zettel vor dem Zugriff Unbefugter schützt und vor allem kriegt er keinen Ärger mehr, wenn Gäste falsche Angaben machen. Die Plausibilitätsprüfung ist nicht mehr sein Problem, selbst wenn er wollte, kann er nicht feststellen, unter welchem Namen ein Gast eincheckt.

Kein Wunder also, dass die Gastronomie und der Einzelhandel von Luca begeistert und mehr als bereit sind, den App Zwang durch ihr Hausrecht zu zementieren, während culture4life immer noch werbewirksam behaupten kann, die Nutzung der App sei völlig freiwillig.

Für euch heißt das jetzt aber drei Dinge:

  1. Ihr werdet u.U. zwischen Tür und Angel von Gastronomen genötigt, durch Installation der App einen Nutzungsvertrag mit einer halbseidenen Softwarefirma zu schließen, oder
  2. Ihr werdet dazu genötigt, einen Schlüsselanhänger zu kaufen, für den ihr ebenfalls einen Nutzungsvertrag abschließen müsst, und bei dem ihr konzeptbedingt ständig Standortdaten an culture4life übermittelt, oder
  3. Ihr macht das über Stift und Papier und der Gastwirt tippt das dann Abends ins Luca Webformular ein. Damit habt ihr dann zwar keinen Nutzungsvertrag an der Backe, aber dafür auch keinen Rechtsanspruch, wenn culture4life mit eurer Adresse Schindluder betreibt. Kennt ihr die Schufa? Ist genau dasselbe Problem an der Stelle hier.

Meine Empfehlung an der Stelle lautet: immer wenn ihr irgendwo einen “ich akzeptiere” Knopf seht, druckt euch erstmal die AGB auf Papier aus (ja, manchmal ist Internet ausdrucken tatsächlich die richtige Vorgehensweise), lest sie in Ruhe durch, unterschreibt auf der letzten Seite und heftet das ganze in einem Ordner “Verträge” ab. Wenn euch das zu viel Arbeit/Aufwand ist (immer wieder lustig zu sehen, wie viele DIN A4 Seiten in so ein Scrollpanel auf einen 320x480 Bildschirm passen), oder ihr einzelne Klauseln nicht versteht, dann ist das im Allgemeinen ein gutes Zeichen dafür, dass ihr von dem Vertrag Abstand nehmen solltet.